WARNUNGSDIENST 1928 - 2008
Im Juli 1913 bereits erschien Heft 1 der ,Monatlichen
Mitteilungen" der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen
(DZBS) , herausgegeben im Auftrage des Lübecker Verbandes der Rechtsauskunftstellen.
Dieser Vorläufer des WARNUNGSDIENSTes fasste einschlägige Beobachtungen und
Hinweise über Schwindelfirmen und
betrügerisch tätige Personen zusammen und warnte vor entsprechenden
Erscheinungsformen.
Konsequenterweise hatte PRO HONORE -
ermöglicht durch die großzügige Förderung Hanseatischer Kaufleute*
- schon bald nach seiner Gründung am 7. April 1925 diese
Mitteilungsplattform im Zuge der engen Zusammenarbeit mit der DZBS übernehmen
können
und dafür den neuen inhaltsprägenden Namen WARNUNGSDIENST festgelegt.
Seit April 1928 erscheinen die
Informations- und Warnblätter in zunächst zweimonatlichem, später in monatlichem
Turnus.
Nummer
1/Jahrgang 1 trägt das Grußwort des Vorstandes Dr. H. Reymann:
Der Zweck der Mitteilungen soll sein,
die Bezieher vor Schaden zu bewahren. Durch Sammlung der Blätter wird die
Möglichkeit gegeben, sich eine Art Register zweifelhafter Unternehmungen
anzulegen. Mögen diese Blätter zugleich dazu beitragen, das Interesse an der
Arbeit von PRO HONORE weiter zu fördern und mögen sie eine freundliche Aufnahme
finden....
Der WARNUNGSDIENST
konnte diese Intention im Grundsatz über Jahrzehnte beibehalten. Das „Wiedererstehen des Warnungsdienstes“ im
Jahre 1949 als
gemeinsame „Hamburger Ausgabe“ in Verbindung mit den „Vertraulichen
Mitteilungen“ der Hamburger Privatauskunfteien e.V. und mit der „SCHUFA“
Hanseatische Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung beschrieb Dr.
Hannes Kaufmann, Mitgründer von PRO HONORE, im Oktober 1949 unter dem Titel „Im richtigen Augenblick“:
„Die
deutsche Wirtschaft hat schwer zu kämpfen. Keiner kann es sich leisten,
Verluste durch gewissenlose Elemente zu erleiden, die sich durch Betrug und
Schwindel ein leichtes Einkommen und Dasein verschaffen wollen. Ihnen gilt
unser Kampf heute mehr denn je. Die Gewerbefreiheit erleichtert ihnen ihr
dunkles Gewerbe. In ihrer Häufung können sich die dadurch entstehenden Verluste
zu einem volkswirtschaftlichen Schaden auswirken, den wir uns in heutiger Zeit
nicht leisten können. Diesen so klein
als möglich zu halten, ist Ziel unserer Arbeit.
Der „Warnungsdienst" wird wie früher wieder Artikel
über das Gebiet des Wirtschaftsschutzes sowie Warnungen vor Firmen und die
Gewerbeuntersagungen enthalten. Wir sind uns bewusst, daß in der Anfangszeit
noch Mängel auftreten werden. Wir werden jedoch bemüht sein, diese möglichst
bald zu beseitigen und den „Warnungsdienst" immer weiter auszubauen und
ihn wieder wie in früherer Zeit zur warnenden Stimme im Kampfe gegen die
Schwindelfirmen und zum Verbindungsglied zu unseren Mitgliedern werden zu
lassen.“
Heute sollen die
Informationen von PRO HONORE e.V. nicht
nur die Mitglieder von PRO HONORE, sondern vor allem die vielschichtigen Leser des WARNUNGSDIENSTes vor Verlust
und Verdruss schützen. Der WARNUNGSDIENST trägt dazu bei,
Informationen weiterzugeben, auszutauschen, über Erfahrungen zu berichten und
Arbeitsvorgänge zu koordinieren. Denn Wirtschaftskriminalität moderner Prägung
weiß nur allzu gut, Lücken im Informationsnetz auszunutzen!
Der WARNUNGSDIENST
wendet sich gezielt an Adressaten, die mit entsprechenden Vorkommnissen in
ihrer täglichen Arbeit konfrontiert werden, sei es aus sachbearbeitender,
auskunftserteilender oder informierender Sicht.
Die Ausgaben nach
Gründung der Bundesrepublik Deutschland sind beredtes Beispiel für die
Notwendigkeit dieser Warnungen und geben anschaulich Zeugnis von der
wechselseitigen Durchdringung wirtschaftlicher Situationen und wirtschaftskrimineller
Handlungsformen.
Die ersten
Themen:
Schwindel mit der Wohnungsnot
· Preisrätsel und Preisausschreiben als Mittel
schwindelhafter und unlauterer Werbung
·
Umgelegte Ausgleichswechsel
· Der Kampf gegen das Schmiergeld
· Gefährdung der
Erwerbslosen durch Schwindelunternehmen
·
Geldknappheit und Finanzzeitschriften
·
Problem des Schneeballgeschäfts
· Wie verdiene ich leicht Geld ?
· Vorsicht vor „Wilden Maklern“
· Geldnot und Geldvermittlung
· Übereinandergetürmte Prolongationswechsel
· Bedenkliche Methoden beim Erwerb von Bestellungen auf fotografische
Vergrößerungen
· Die Seuche der Preisausschreiben
· Baukostenzuschußschwindel
· Motorräder gegen Wochenraten von DM 5
· Adressbuchschwindel
·
Der Arzneimittelvertrieb durch Hausierer und ambulante Händler
· Toto-Tip-Tabellen
·
Wohltätigkeit und Schwindel
· Insolvenzen im Spiegel der Statistik
· Wechsel im Teilzahlungsgeschäft
· Scheckbetrug
·
Ehe-Anbahnungs-Institute
· Wettvoraussagen als Geschäft
· Bauvertrag und Bauschwindel
· Unzulässige Bücher- und Zeitschriftenwerbung
· Abstandszahlung für Altwohnräume
· Die kaufmännische Moral als Fundament der
Marktwirtschaft
· Beratung deutscher Auswanderer
· Der Streit um den Markenartikel
· Schutz vor Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung von
Arbeitskräften
· Gegen das Geschenkunwesen im Geschäftsleben
· Erdstrahlen
·
Unredliche Geschäfte mit der Fremdenwerbung
·Direktverkäufe
· Kreditwucher
·
Blindenseife
· Geigenkrieg
·
Entschuldungsbüros
· Eigene Wachsamkeit ist der beste Schutz vor Betrug
· Unlautere Werbung für Warenautomaten
· Verdächtige Aktienangebote
· Unlautere Werbung für Schlankheitsmittel
· Betrug mit dem Absatz von Schreibmaschinen
· Fernunterrichtsschwindel
· KaffeefahrtenTricks beim Ankauf von Gebrauchtwagen· Der unredliche Vertreter an der Haustür
· Geschäfte jenseits der Grenze der Seriösen
· Betrug mit Titeln
·
Das Geschäft mit dem Aberglauben
·
Angehörige aus
Handel, Handwerk, Dienstleistung und Produktion sind ebenso wie ‑ und als
‑ private Verbraucher Zielgruppen bestimmter unseriöser, unlauterer und
wirtschaftskrimineller Handlungs‑ und Erscheinungsweisen, über die der
WARNUNGSDIENST berichtet.
Die damit
entstandene Dokumentation ist in ihrer Art einmalig. Sie wird belegt und flankiert
von dem umfangreichen PRO HONORE-Archiv mit seiner Sammlung von Begleitunterlagen,
Straf- und Zivilurteilen.
Der WARNUNGSDIENST
erschien in der traditionellen Aufmachung zuletzt im Februar 1978, im 47.
Jahrgang. Datenschutzrechtliche, aber auch organisatorische Gründe standen der
weiteren Verbreitung des Dienstes entgegen.
Ab Frühjahr 1980 publizierte PRO HONORE zunächst die als Nachfolgeorgan
konzipierten PRO HONORE-Mitteilungen,
bis im März 1984 der neu konzipierte WARNUNGSDIENST mit einer Nullnummer den
48. Jahrgang seines Erscheinens einläutete.
Der sodann wieder
regelmäßig erscheinende WARNUNGSDIENST ist bis heute
ein fester Bestandteil der Arbeit von PRO HONORE. Er ist sozusagen das Fenster
nach Draußen.
Durch
die im PH-Jubiläumsjahr 2000 erfolgte Aufnahme des WARNUNGSDIENSTes in die
Internetseiten – www.prohonore.de – kann PRO HONORE Kontakt mit deutlich mehr interessierten Personen aufnehmen
und in einen bislang nicht gekannten Dialog mit Hinweisgebern, Anfragenden und
Opfern von wirtschaftskriminellen Personen treten. Die Internetpräsentation bietet
damit zugleich neue Dimensionen der Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung und
öffnete PRO HONORE bislang kaum für möglich gehaltene neue Wege.
Werbung im WARNUNGSDIENST unter Hinweis auf
wichtige Partner im Kampf gegen
Wirtschaftskriminalität:
Hinweis: Anlässlich des 80. Jubiläums des
WARNUNGSDIENSTes plant die Redaktion eine authentische, zeithistorisch und
juristisch kommentierte Wiederauflage aller Ausgaben seit April 1928.
Hierfür benötigen wir einen Sponsor oder eine Sponsorengemeinschaft. Bitte
melden Sie sich für Fragen dazu bei der Redaktion, Otto D. Dobbeck, Wandsbeker
Stieg 39, 22087 Hamburg, Telefon 040 2513378 - Telefax 040 251 38 62 oder per E-Mail
ra-hamburg@t-online.de .
Im Hamburger Rathaus wurde PRO HONORE am 7.4.1925
gegründet.